Gesetz des guten Leasings

Am 1. Juli tritt das Gesetz des guten Leasings in Kraft.

Bietet Kommunen mehr Möglichkeiten, Mieter zu schützen über unerwünschtes Verhalten von Vermietern und Vermietungsagenturen.

Für gutes Leasing wird es nationale Regelungen geben.

Der Vermieter darf den Mieter nicht diskriminieren.

Der Vermieter kann einen Mieter nicht aufgrund von Merkmalen ablehnen, die für die Vermietung einer Wohnung unerheblich sind.

Etwa Herkunft, Behinderung oder sexuelle Orientierung.

Der Vermieter darf den Mieter weder einschüchtern noch bedrohen den Mietvertrag kündigen oder Ihren Strom abschalten.

Der Vermieter kann eine Anzahlung von maximal zwei Monatskaltmieten verlangen.

Der Vermieter darf keine unangemessenen Servicegebühren verlangen.

Sie müssen dem Mieter jährlich eine Abrechnung über diese Ausgaben vorlegen.

Der Mietvertrag muss schriftlich erfolgen.

Der Vermieter muss den Mieter über die allgemeinen Rechte und Pflichten aus der Mietwohnung informieren, beispielsweise über die Regelungen zur jährlichen Mieterhöhung.

Der Mieter sollte wissen, wo er Fragen zum Haus stellen kann.

Vermieter dürfen keine doppelten Vermittlungsgebühren erheben.

Wenn die Vermietungsagentur im Auftrag des Vermieters tätig ist, kann sie dem Mieter nicht zusätzlich Kosten in Rechnung stellen.

Man nennt sie Vertrags- oder Verwaltungskosten.

Wenn der Vermieter an einen Wanderarbeitnehmer vermietet, registriert der Vermieter zusätzlich zu diesen Regeln den Mietvertrag getrennt vom Arbeitsvertrag.

Die Informationen, die der Vermieter dem Mieter geben muss, müssen in der bevorzugten Sprache des Wanderarbeitnehmers erfolgen.

Sollte der Vermieter eine dieser Regeln nicht einhalten, können Sie dies Ihrer Gemeinde melden.

Ab dem 1. Januar 2024 muss jede Gemeinde einen Punkt haben Betreuung der Mieter.

Dort können sie Ihnen helfen und die Vorschriften durchsetzen.

Abgesehen von dieser Regelung können Kommunen eine Mietgenehmigung für gefährdete Gebiete erlassen.

Für die Vermietung an Wanderarbeitnehmer können die Kommunen

Legen Sie diese Berechtigung fest.

Dadurch können sie Anforderungen an die Wohnqualität stellen.






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