Gesetz des guten Leasings
Am 1. Juli tritt
das Gesetz des guten Leasings in Kraft.
Bietet Kommunen
mehr Möglichkeiten, Mieter zu schützen über unerwünschtes Verhalten von
Vermietern und Vermietungsagenturen.
Für gutes Leasing
wird es nationale Regelungen geben.
Der Vermieter
darf den Mieter nicht diskriminieren.
Der Vermieter
kann einen Mieter nicht aufgrund von Merkmalen ablehnen, die für die Vermietung
einer Wohnung unerheblich sind.
Etwa Herkunft,
Behinderung oder sexuelle Orientierung.
Der Vermieter
darf den Mieter weder einschüchtern noch bedrohen den Mietvertrag kündigen oder
Ihren Strom abschalten.
Der Vermieter
kann eine Anzahlung von maximal zwei Monatskaltmieten verlangen.
Der Vermieter
darf keine unangemessenen Servicegebühren verlangen.
Sie müssen dem
Mieter jährlich eine Abrechnung über diese Ausgaben vorlegen.
Der Mietvertrag
muss schriftlich erfolgen.
Der Vermieter
muss den Mieter über die allgemeinen Rechte und Pflichten aus der Mietwohnung
informieren, beispielsweise über die Regelungen zur jährlichen Mieterhöhung.
Der Mieter sollte
wissen, wo er Fragen zum Haus stellen kann.
Vermieter dürfen
keine doppelten Vermittlungsgebühren erheben.
Wenn die
Vermietungsagentur im Auftrag des Vermieters tätig ist, kann sie dem Mieter
nicht zusätzlich Kosten in Rechnung stellen.
Man nennt sie
Vertrags- oder Verwaltungskosten.
Wenn der
Vermieter an einen Wanderarbeitnehmer vermietet, registriert der Vermieter
zusätzlich zu diesen Regeln den Mietvertrag getrennt vom Arbeitsvertrag.
Die
Informationen, die der Vermieter dem Mieter geben muss, müssen in der
bevorzugten Sprache des Wanderarbeitnehmers erfolgen.
Sollte der
Vermieter eine dieser Regeln nicht einhalten, können Sie dies Ihrer Gemeinde
melden.
Ab dem 1. Januar
2024 muss jede Gemeinde einen Punkt haben Betreuung der Mieter.
Dort können sie
Ihnen helfen und die Vorschriften durchsetzen.
Abgesehen von
dieser Regelung können Kommunen eine Mietgenehmigung für gefährdete Gebiete
erlassen.
Für die
Vermietung an Wanderarbeitnehmer können die Kommunen
Legen Sie diese
Berechtigung fest.
Dadurch können
sie Anforderungen an die Wohnqualität stellen.
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